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Ist es schon wieder soweit? Bei Ihrem Pkw ist die letzte Hauptuntersuchung (HU) schon wieder zwei Jahre her? Bei einem Gebrauchtwagen ist alle zwei Jahre die Hauptuntersuchung fällig, bei einem Neuwagen muss die erste HU erst nach drei Jahren durchgeführt werden.
Auch Ihr Anhänger, Trecker, Nutzfahrzeug oder Motorrad muss in regelmäßigen Abständen zu dieser gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchung.
Kommen Sie zu uns! Wir führen an unserer Prüfstelle in Haltern gerne Ihre Hauptuntersuchung einschließlich Abgasmessung durch und sorgen dafür, dass Sie sicher unterwegs sind.
Auch eine Änderungsabnahme (Eintragung) z.B. für Ihr neues Fahrwerk führen wir gerne an Ihrem Fahrzeug durch, damit Ihr Versicherungsschutz und die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs nicht erlöschen.
Denken Sie bitte am Tag der Änderungsabnahme unbedingt daran, die Zulassungsbescheinigung sowie die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder das Teilegutachten des neuen Einbauteiles mitzubringen.
Sie haben beim Kauf keine ABE oder kein Teilegutachten erhalten? Machen Sie sich keine Gedanken, wir besorgen Ihnen – falls verfügbar – schnell und unkompliziert die benötigten Unterlagen.
Die Gasanlage an Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil muss regemäßig geprüft werden. Auch diesen Service übernehmen wir an unserer Prüfstelle in Haltern gerne für Sie.
Recklinghäuser Straße 56
45721 Haltern am See
Telefon: 02364 9200 0
Telefax: 02364 920029
E-Mail: info@sv-hoelper.de
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