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Schadengutachten

Wann brauche ich einen Sachverständigen/ein Schadengutachten?

Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse einen Sachverständigen beauftragen:

  • Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruchs kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.
  • Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten der ihm zustehende Schadenersatz in vollem Umfang erstattet wird. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und -umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später zu Streitigkeiten über den Schadenhergang oder Unstimmigkeiten wegen der Reparatur kommt.
  • Mithilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs festgestellt werden, sodass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfall-Entschädigung besser belegt werden können.

Was kostet mich die Leistung?

  • Ihnen als Geschädigtem steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Beweissicherung und der Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung des Schädigers ohne Ihre Zustimmung bereits einen Sachverständigen beauftragt hat. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schaden nicht höher als bis 750,- Euro), dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen. Selbstverständlich erstellen wir Ihnen in so einem Fall auch gerne gegen geringe Gebühr ein entsprechendes Kurzgutachten.

  • Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen – die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen Einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt finden Sie z.B. auf der Seite des BVSK (www.bvsk.de)

Hölper
Kfz Sachverständige

Recklinghäuser Straße 56
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